Abrechnung
Für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Patienten mit privater Zusatzversicherung:
Meine Abrechnungen basieren auf der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Die Gebührenordnung für Heilpraktiker kann jederzeit in meiner Praxis eingesehen werden.
Für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Patienten mit einer privaten Zusatzversicherung (Zusatztarif für Heilpraktiker) sind die Rechnungen erstattungsfähig. Sie erhalten von mir eine detaillierte Rechnung mit Angabe von Diagnose, Ziffer, Behandlungsart und Gebührensätzen zum Einreichen bei Ihrem Kostenträger.
Generell gilt: Zwischen Patient und Heilpraktiker besteht mit Inanspruchnahme der Heilpraktikerleistungen ein sogenannter Behandlungsvertrag, sodass die Rechnungsbeträge vollständig an den Heilpraktiker zu erbringen sind – und dies unabhängig von der durch Ihre private Krankenversicherung, Beihilfe oder private Zusatzversicherung geleistete Erstattungssumme.
Für Selbstzahler gilt das folgende Honorar:
1 Therapiestunde = 60 Euro
Der Erstbesuch in meiner Praxis dauert je nach Umfang zwischen 1 – 2 Stunden. Die Folgetermine je nach Therapie zwischen 30 – 60 Minuten.
Die Kosten werden je nach Behandlungsdauer anteilig berechnet.
Bitte begleichen Sie die fälligen Behandlungskosten bar am Ende jeden Termins. Sie erhalten von mir einen Kostennachweis zur Vorlage beim Finanzamt (Einkommensteuer, außergewöhnliche Belastungen/zumutbare Eigenbelastung).
Leider übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland die Kosten für die Behandlung durch Heilpraktiker nicht. Jedoch besteht auch als gesetzlich Versicherter die Möglichkeit eine Zusatzversicherung für alternative Heilmethoden abzuschließen.